Zur Beurteilung des Lärmschutzes am Arbeitsplatz wird die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung herangezogen. Danach werden jeweils zwei Pegel ermittelt. Zum einen der Pegel, dem der Mitarbeiter an einem Arbeitstag ausgesetzt ist, der sogenannte Tages-Lärmexpositionspegel, LEX, 8h und zum anderen einzelne Pegelspitzen; LpCpeak. Für beide Kenngrößen gibt es einen unteren und einen oberen Auslösewert. Werden diese überschritten, sind Präventionsmaßnahmen durchzuführen.
Ein Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h ab 80 dB(A) bzw. ein Spitzenschalldruckpegel LpCpeak ab 135 dB(C) erfordert:
- Information der Mitarbeiter
- Bereitstellung von Gehörschutz
Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h von 85 dB(A) oder einem Spitzenschalldruckpegel LpCpeak von 137 dB(C) gilt:
- Tragepflicht für Gehörschutz
- Kennzeichnung von Lärmbereichen
- Aufstellung eines Lärmminderungsprogramms
In Ihrem Unternehmen gibt es Mitarbeiter die zeitweise hohen Lärmpegeln ausgesetzt sind? Gerne führe ich Messungen gemäß der Lärm- und Arbeitsschutzverordnung in Ihrem Unternehmen durch und erstelle ein Lärmkataster. Bei Bedarf berate ich Sie bezüglich Lärmminderungsmaßnahmen.